Nach einem Unfall klingelt oft schnell das Telefon – die gegnerische Versicherung meldet sich und schlägt einen „neutralen" Sachverständigen vor. Doch sind Sie verpflichtet, diesen anzunehmen? Die kurze Antwort: Nein.
Ihr Recht auf freie Gutachterwahl
In Deutschland gilt der Grundsatz der freien Gutachterwahl. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie als Geschädigter den Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Versicherung darf Ihnen einen Gutachter empfehlen – Sie sind aber zu nichts verpflichtet.
Warum Versicherungen ihre eigenen Gutachter bevorzugen
Versicherungen arbeiten mit festen Sachverständigen-Netzwerken zusammen. Diese Gutachter sind formal unabhängig – wirtschaftlich aber oft auf die Versicherung angewiesen. Die Folge: Schadensummen werden tendenziell knapp kalkuliert, Wertminderungen niedrig angesetzt, Reparaturmethoden günstig gewählt. Was die Versicherung an Auszahlung spart, fehlt am Ende bei Ihnen.
Was ein unabhängiger Gutachter besser macht
- Vollständige Schadensaufnahme: Alle Beschädigungen werden dokumentiert, auch verdeckte Schäden.
- Korrekte Wertminderung: Die merkantile Wertminderung wird realistisch berechnet – oft mehrere hundert bis tausende Euro.
- Nutzungsausfall: Tagessätze für Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung werden vollständig angesetzt.
- Beweissicherung für den Streitfall: Sollte es zum Rechtsstreit kommen, ist ein unabhängiges Gutachten Gold wert.
Was, wenn die Versicherung das eigene Gutachten ablehnt?
Das kommt vor – ist aber selten ein echtes Problem. Ein qualifiziertes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen ist vor Gericht in der Regel anerkannt. Sollte die Versicherung tatsächlich Probleme machen, hilft meist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht – dessen Kosten ebenfalls die gegnerische Versicherung trägt.
Fazit
Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der Versicherung zu nehmen – und in den allermeisten Fällen ist es klüger, einen unabhängigen Sachverständigen selbst zu beauftragen. Ihre Ansprüche werden so vollständig durchgesetzt, und die Kosten trägt im Schadensfall die gegnerische Versicherung.
