KFZGutachterNetz.de

Niedersachsen

Kfz-Gutachter in Osnabrück finden

17 gelistete Kfz-Sachverständige, Unfallgutachter und Wertgutachter in Osnabrück. Direkt kontaktieren — kein Umweg über Formulare.

  • Herkunft je Eintrag ausgewiesen
  • Telefon & Website direkt
  • Ø 4,7 Sterne

17Gutachter in Osnabrück

Auch im Umkreis10 km20 km50 km

Karte wird geladen…

Gutachter1–17von 17

Feste Reihenfolge — für alle Besucher identisch.

DA

Google

Bewertung 4,5 von 5 aus 22 Bewertungen
Mindener Str. 186 · 49084 Osnabrück

DEKRA Automobil GmbH Station Osnabrück-Ost ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Osnabrück. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Hauptuntersuchung
DA

DEKRA Automobil GmbH

  • ö.b.u.v. Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg- Wesel-Kleve zu Duisburg

Bewertung

Bewertung 4,4 von 5 aus 160 Bewertungen
Klöcknerstr. 33 · 49090 Osnabrück

DEKRA Automobil GmbH ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung in Osnabrück. Als ö.b.u.v. Sachverständiger erstellt das Büro Schadengutachten, Wertgutachten und Beweissicherungsgutachten mit besonderer Rechtssicherheit vor Gericht und gegenüber Versicherungen.

  • Öffentlich bestellt & vereidigt
  • Hauptuntersuchung
G-

GPSK - GmbH

  • GTÜ-Vertragspartner

Bewertung

Keine Bewertung vorhanden
Lengericher Landstraße 11b · 49078 Osnabrück

GPSK - GmbH ist ein GTÜ-Vertragspartner und Kfz-Sachverständiger in Osnabrück. Das Ingenieurbüro führt Hauptuntersuchungen, Änderungsabnahmen nach §19 StVZO und Schadengutachten durch — als akkreditierter Partner der GTÜ mit bundesweit einheitlichem Qualitätsstandard.

  • GTÜ-Partner
GK

Bewertung

Bewertung 5,0 von 5 aus 53 Bewertungen
Martinistraße 25 · 49080 Osnabrück

Gutachter Kilam Osnabrück ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Osnabrück. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

Logo Ingenieurbüro DIBRON

Bewertung

Bewertung 5,0 von 5 aus 381 Bewertungen
Hannoversche Str. 31 · 49084 Osnabrück

Ingenieurbüro DIBRON ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Osnabrück. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Technische Gutachten
IG

Ingenieurbüro Gutzmann + Krause GbR

  • ö.b.u.v. IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
  • BVSK-Mitglied

Bewertung

Bewertung 4,7 von 5 aus 167 Bewertungen
Hans-Wunderlich-Str. 11 · 49078 Osnabrück

Ingenieurbüro Gutzmann + Krause GbR ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Osnabrück. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Technische Gutachten
  • Öffentlich bestellt & vereidigt
  • BVSK-Mitglied
IH

Bewertung

Bewertung 5,0 von 5 aus 25 Bewertungen
Hakenbusch 10 · 49078 Osnabrück

Ingenieurbüro Hanke Kfz-Sachverständige ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Osnabrück. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
  • Technische Gutachten
IU

Bewertung

Keine Bewertung vorhanden
Ulmenstr. 7 · 49088 Osnabrück

Ingenieurbüro Ulrich Brehme – Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Brehme ist ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger und KÜS-Partner in Osnabrück. Ingenieurbüro Ulrich Brehme – Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Brehme ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Osnabrück. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • KÜS-Partner
  • Technische Gutachten
Logo Kfz-Gutachter Osnabrück - Sachverständigenbüro Schirwani

Google

Bewertung 5,0 von 5 aus 25 Bewertungen
Neumarkt 9-10 · 49074 Osnabrück

Kfz-Gutachter Osnabrück - Sachverständigenbüro Schirwani ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Osnabrück. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
Logo KFZ Prüfstelle Osnabrück - KÜS

Bewertung

Bewertung 4,8 von 5 aus 126 Bewertungen
Pagenstecherstraße 48 · 49090 Osnabrück

KFZ Prüfstelle Osnabrück - KÜS ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Osnabrück. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Hauptuntersuchung
Logo Kfz-Sachverständigenbüro Klünenberg

Kfz-Sachverständigenbüro Klünenberg

  • BVSK-Mitglied
  • GTÜ-Vertragspartner

Bewertung

Bewertung 5,0 von 5 aus 64 Bewertungen
Adolf-Damaschke-Weg 3 · 49082 Osnabrück

Kfz-Sachverständigenbüro Klünenberg ist ein BVSK-zertifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Osnabrück. Spezialgebiet: Sachverständiger für Motorschäden, richtlinienorientierte Befundung. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten und Reparaturkalkulationen — als Mitglied im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen mit einem strengen Qualitätsstandard.

  • BVSK-Mitglied
  • Schadengutachten
  • GTÜ-Partner
  • +1
MS

Bewertung

Bewertung 4,8 von 5 aus 124 Bewertungen
Oldenburger Landstr. 108 · 49090 Osnabrück

Markus Stiene Kfz.-Sachverständige Vehling Stiene und Partner ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Osnabrück. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
  • Technische Gutachten
  • GTÜ-Partner
RK

Reinhold Klocke

  • ö.b.u.v. IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
  • BVSK-Mitglied

Bewertung

Bewertung 5,0 von 5 aus 1 Bewertungen
Schinkeler Mark 15 · 49086 Osnabrück

Reinhold Klocke ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung in Osnabrück. Als ö.b.u.v. Sachverständiger erstellt das Büro Schadengutachten, Wertgutachten und Beweissicherungsgutachten mit besonderer Rechtssicherheit vor Gericht und gegenüber Versicherungen.

  • Öffentlich bestellt & vereidigt
  • BVSK-Mitglied
Logo SSH Osnabrück

SSH Osnabrück

  • ö.b.u.v. IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim

Bewertung

Bewertung 5,0 von 5 aus 25 Bewertungen
Hakenbusch 10 · 49078 Osnabrück

SSH Osnabrück ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Osnabrück. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Öffentlich bestellt & vereidigt
TN

TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG

  • ö.b.u.v. IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim

Bewertung

Bewertung 3,5 von 5 aus 22 Bewertungen
Rheinische Str. 15 · 49084 Osnabrück

TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung in Osnabrück. Als ö.b.u.v. Sachverständiger erstellt das Büro Schadengutachten, Wertgutachten und Beweissicherungsgutachten mit besonderer Rechtssicherheit vor Gericht und gegenüber Versicherungen.

  • Öffentlich bestellt & vereidigt
  • Hauptuntersuchung

Unverschuldet in einen Autounfall verwickelt?

Diese Ansprüche kommen für Unfallgeschädigte in Betracht

Ein Verkehrsunfall in Osnabrück ist schnell passiert. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, tauschen Sie Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten aus und fotografieren Sie Fahrzeugstellung, Schäden und Umfeld. Anschließend können Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen: Nach § 249 Abs. 2 BGB haben Sie bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich die freie Wahl des Sachverständigen (BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06).

Eine Pflicht, die Polizei zu rufen, sieht § 34 StVO bei reinem Sachschaden nicht vor. Dringend zu empfehlen ist die Unfallaufnahme aber bei Personenschaden, hohem Sachschaden, unklarer oder bestrittener Schuldfrage, Streit über den Hergang, bei Miet-, Firmen- und Leasingfahrzeugen sowie bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss. Entfernen Sie sich nie ohne angemessene Wartezeit von der Unfallstelle — sonst droht eine Strafbarkeit nach § 142 StGB.

Mögliche Schadenersatzpositionen im Überblick

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Für die erforderliche Ausfallzeit kommt in der Regel ein Mietwagen einer vergleichbaren Fahrzeugklasse in Betracht — alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung. Erstattet wird der erforderliche Aufwand; ersparte Eigenkosten werden üblicherweise abgezogen.

Schadenssumme auszahlen lassen

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, reparieren zu lassen — die ermittelte Schadenssumme kann auch netto an Sie ausgezahlt werden (fiktive Abrechnung). Grenzen bestehen unter anderem bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen sowie beim wirtschaftlichen Totalschaden.

Nutzungsausfall

Können Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht nutzen, kommt für diese Zeit eine tägliche Entschädigung in Betracht — Voraussetzung sind ein tatsächlicher Nutzungswille und die Nutzungsmöglichkeit.

Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur kann ein Fahrzeug am Markt an Wert verlieren. Ob und in welcher Höhe eine merkantile Wertminderung anfällt, beurteilt der Sachverständige im Einzelfall; bei kleinen Blech- und reinen Lackschäden entfällt sie meist.

Schmerzensgeld

Wurden Sie beim Unfall verletzt, kommt bei Haftung der Gegenseite Schmerzensgeld in Betracht. Lassen Sie Ihre Verletzungen zeitnah ärztlich dokumentieren.

In der Regel zahlt die gegnerische Versicherung

Wer die Gutachterkosten trägt

Haftet die Gegenseite dem Grunde nach, gehören die Kosten eines erforderlichen Schadengutachtens nach § 249 Abs. 2 BGB zum erstattungsfähigen Herstellungsaufwand und werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Ausnahmen: Bei Bagatellschäden — die Rechtsprechung zieht die Grenze bei etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten — genügt meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Bei Mitverschulden werden die Kosten nur quotal erstattet, bei selbstverschuldeten Unfällen tragen Sie sie selbst oder Ihre Vollkasko.

Die Sachverständigen in Osnabrück beraten Sie unverbindlich — per Telefon, E-Mail oder WhatsApp — und begleiten Sie durch die Schadensabwicklung, damit Sie schnell wieder mobil sind.

Gutachter in Osnabrück auswählen

Wichtig zu wissen

FAQ

Häufige Fragen zu Kfz-Gutachtern in Osnabrück

Die wichtigsten Antworten rund um Schadengutachten, Kosten und Ihre Rechte als Geschädigter.

Haftet die Gegenseite dem Grunde nach, gehören die Kosten eines erforderlichen Schadengutachtens nach § 249 Abs. 2 BGB zum ersatzfähigen Schaden und werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen (BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06). Ausnahmen: Bei Bagatellschäden — die Rechtsprechung zieht die Grenze bei etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten — genügt meist ein Kostenvoranschlag. Bei Teilschuld wird nur die Haftungsquote erstattet, bei selbstverschuldeten Unfällen tragen Sie die Kosten selbst oder Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt sie nach den Bedingungen Ihres Vertrags.

Häufig innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Viele Sachverständige in Osnabrück kommen zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder direkt an den Unfallort. Einfach anrufen oder per WhatsApp schreiben — je schneller, desto besser für die Beweissicherung.

Nein. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie den Sachverständigen frei wählen; eine Pflicht zur Markterkundung oder zur Annahme eines von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachters besteht nicht (§ 249 Abs. 2 BGB; BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06). Der Unterschied liegt im Auftragsverhältnis: Ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger arbeitet in Ihrem Auftrag und dokumentiert alle Schadenspositionen für Sie, während ein von der Versicherung beauftragter Prüfer für deren Schadenregulierung tätig wird. Fachlich einwandfrei arbeiten können beide.

Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten in aller Regel ja; darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Maßgeblich ist dabei die Sicht eines verständigen Geschädigten vor der Beauftragung — Sie müssen die genaue Schadenshöhe vorher nicht kennen (BGH, Urt. v. 30.11.2004 – VI ZR 365/03). Was wie ein kleiner Blechschaden aussieht, verbirgt außerdem oft Folgeschäden an Achse, Sensoren oder Airbag-Steuergerät. Ein kurzer Anruf beim Sachverständigen klärt das.

Häufig ja, aber nicht automatisch. Ein fachgerecht repariertes Fahrzeug kann am Gebrauchtwagenmarkt weniger wert sein, weil es als Unfallwagen angeboten werden muss; dieser merkantile Minderwert ist dann Teil des Schadens. Ob er anfällt und wie hoch er ist, beurteilt der Sachverständige im Einzelfall anhand von Schadensumfang, Fahrzeugart, Alter und Marktlage. Starre Alters- oder Kilometergrenzen gelten nicht mehr — die früher übliche 100.000-km-Grenze hat der BGH aufgegeben (Urt. v. 23.11.2004 – VI ZR 357/03). Bei Bagatell- und reinen Lackschäden wird in der Regel kein Minderwert angesetzt.

Grundsätzlich nicht. Sie können sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auch netto auszahlen lassen — das nennt sich „fiktive Abrechnung". Einschränkungen gibt es unter anderem bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen, beim wirtschaftlichen Totalschaden und bei der sogenannten 130-Prozent-Grenze. Prüfen Sie bei Leasing oder Finanzierung den Vertrag, bevor Sie sich entscheiden.

Kfz-Gutachter in weiteren Städten in Niedersachsen