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Kfz-Gutachter in Trier finden

28 gelistete Kfz-Sachverständige, Unfallgutachter und Wertgutachter in Trier. Direkt kontaktieren — kein Umweg über Formulare.

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28Gutachter in Trier

Auch im Umkreis10 km20 km50 km

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Gutachter1–25von 28Seite1von 2

Feste Reihenfolge — für alle Besucher identisch.

Logo STEINACKER Sachverständige, SSH Trier, GTÜ KFZ Prüfstelle

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Bewertung 5,0 von 5 aus 74 Bewertungen
Metternichstraße 37 · 54292 Trier

STEINACKER Sachverständige, SSH Trier, GTÜ KFZ Prüfstelle ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
  • BVSK-Mitglied
FU

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Bewertung 4,9 von 5 aus 8 Bewertungen
Medardstraße 142 · 54294 Trier

freie und unabhängige Kfz-Sachverständige M. Schönhofen ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
  • BVSK-Mitglied
S-

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Bewertung 4,9 von 5 aus 272 Bewertungen
Diedenhofener Str. 1 · 54294 Trier

savesto - Kfz-Sachverständiger Trier ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
Logo Kfz-Sachverständigenbüro Seibert Nachfolger GmbH

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Bewertung 4,8 von 5 aus 44 Bewertungen
Metternichstraße 28-30 · 54292 Trier

Kfz-Sachverständigenbüro Seibert Nachfolger GmbH ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
  • BVSK-Mitglied
K-

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Bewertung 4,4 von 5 aus 60 Bewertungen
Gottbillstraße 17 · 54294 Trier

KÜS Kfz-Prüfstelle Trier - FPE-Konz GmbH ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Hauptuntersuchung
  • KÜS-Partner
RM

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Bewertung 4,6 von 5 aus 11 Bewertungen
Ottostraße 6 · 54294 Trier

Kfz Sachverständiger Max Lieser ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
KP

KÜS-Prüfstelle Peters (Irsch)

  • KÜS-Partner
  • BVSK-Mitglied

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Bewertung 4,7 von 5 aus 169 Bewertungen
Langwies 34 · 54296 Trier

KÜS-Prüfstelle Peters (Irsch) ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Hauptuntersuchung
  • KÜS-Partner
  • BVSK-Mitglied
PI

PETERS Ingenieurbüro u. Fahrschule

  • KÜS-Partner
  • BVSK-Mitglied

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Bewertung 3,2 von 5 aus 11 Bewertungen
Katharinenufer 7 · 54290 Trier

PETERS Ingenieurbüro u. Fahrschule ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Technische Gutachten
  • KÜS-Partner
  • BVSK-Mitglied
AE

ATE EL Automotive GmbH

  • GTÜ-Vertragspartner

Bewertung

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Parkstraße 10 · 54292 Trier

ATE EL Automotive GmbH ist ein GTÜ-Vertragspartner und Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Ingenieurbüro führt Hauptuntersuchungen, Änderungsabnahmen nach §19 StVZO und Schadengutachten durch — als akkreditierter Partner der GTÜ mit bundesweit einheitlichem Qualitätsstandard.

  • GTÜ-Partner
A-

Bewertung

Bewertung 4,4 von 5 aus 31 Bewertungen
Am Alten Flugplatz 5 · 54294 Trier

AUCOTRAS GmbH KFZ-Dienstleistungen ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

DA

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Bewertung 3,9 von 5 aus 143 Bewertungen
Luxemburger Str. 128 · 54294 Trier

DEKRA Automobil GmbH ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Hauptuntersuchung
DK

Denis Klippel

  • ö.b.u.v. IHK Trier
  • BVSK-Mitglied

Bewertung

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Kürenzer Str. 10 · 54292 Trier

Denis Klippel ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung in Trier. Als ö.b.u.v. Sachverständiger erstellt das Büro Schadengutachten, Wertgutachten und Beweissicherungsgutachten mit besonderer Rechtssicherheit vor Gericht und gegenüber Versicherungen.

  • Öffentlich bestellt & vereidigt
  • BVSK-Mitglied
GA

Bewertung

Bewertung 5,0 von 5 aus 1 Bewertungen
Marienstr. 35a · 54294 Trier

Gette Andreas Dipl.-Ing. (FH) KFZ-Sachverständigerbüro ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
  • Technische Gutachten
HW

Bewertung

Bewertung 5,0 von 5 aus 1 Bewertungen
54295 Trier

Heck Wilfried Ing. Kfz-Sachverständiger ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
  • Technische Gutachten
-P

Ing.-Büro Peters

  • KÜS-Partner

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Bewertung 5,0 von 5 aus 3 Bewertungen
Servaisstraße · 54293 Trier

Ing.-Büro Peters ist ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger und KÜS-Partner in Trier. Ing.-Büro Peters ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • KÜS-Partner
  • Technische Gutachten
IF

Bewertung

Bewertung 4,7 von 5 aus 6 Bewertungen
Hermeskeiler Straße 33 · 54292 Trier

Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik – Dipl.-Ing. (FH) Sven Stassen ist ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger und KÜS-Partner in Trier. Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik – Dipl.-Ing. (FH) Sven Stassen ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • KÜS-Partner
  • Technische Gutachten
IS

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Bewertung 4,8 von 5 aus 45 Bewertungen
Metternichstr. 28-30 · 54292 Trier

Ingenieurbüro Seibert Nachfolger GmbH ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung in Trier. Als ö.b.u.v. Sachverständiger erstellt das Büro Schadengutachten, Wertgutachten und Beweissicherungsgutachten mit besonderer Rechtssicherheit vor Gericht und gegenüber Versicherungen.

  • Öffentlich bestellt & vereidigt
  • Technische Gutachten
KD

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54295 Trier

KÜS-Partner Dipl.-Ing. (FH) Martin Heckel ist ein zertifizierter Kfz-Sachverständiger und KÜS-Partner in Trier. KÜS-Partner Dipl.-Ing. (FH) Martin Heckel ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • KÜS-Partner
  • Technische Gutachten
  • Hauptuntersuchung
RP

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Bewertung 4,8 von 5 aus 44 Bewertungen
Paulinstr. 95 · 54292 Trier

Raths Peter Dipl.-Ing. Sachverständiger ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Trier. Das Büro erstellt Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, Wertgutachten für Fahrzeuge und unterstützt Geschädigte bei der Schadensabwicklung mit der Versicherung.

  • Schadengutachten
  • Technische Gutachten

Unverschuldet in einen Autounfall verwickelt?

Diese Ansprüche kommen für Unfallgeschädigte in Betracht

Ein Verkehrsunfall in Trier ist schnell passiert. Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, tauschen Sie Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten aus und fotografieren Sie Fahrzeugstellung, Schäden und Umfeld. Anschließend können Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen: Nach § 249 Abs. 2 BGB haben Sie bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich die freie Wahl des Sachverständigen (BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06).

Eine Pflicht, die Polizei zu rufen, sieht § 34 StVO bei reinem Sachschaden nicht vor. Dringend zu empfehlen ist die Unfallaufnahme aber bei Personenschaden, hohem Sachschaden, unklarer oder bestrittener Schuldfrage, Streit über den Hergang, bei Miet-, Firmen- und Leasingfahrzeugen sowie bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss. Entfernen Sie sich nie ohne angemessene Wartezeit von der Unfallstelle — sonst droht eine Strafbarkeit nach § 142 StGB.

Mögliche Schadenersatzpositionen im Überblick

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Für die erforderliche Ausfallzeit kommt in der Regel ein Mietwagen einer vergleichbaren Fahrzeugklasse in Betracht — alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung. Erstattet wird der erforderliche Aufwand; ersparte Eigenkosten werden üblicherweise abgezogen.

Schadenssumme auszahlen lassen

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, reparieren zu lassen — die ermittelte Schadenssumme kann auch netto an Sie ausgezahlt werden (fiktive Abrechnung). Grenzen bestehen unter anderem bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen sowie beim wirtschaftlichen Totalschaden.

Nutzungsausfall

Können Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht nutzen, kommt für diese Zeit eine tägliche Entschädigung in Betracht — Voraussetzung sind ein tatsächlicher Nutzungswille und die Nutzungsmöglichkeit.

Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur kann ein Fahrzeug am Markt an Wert verlieren. Ob und in welcher Höhe eine merkantile Wertminderung anfällt, beurteilt der Sachverständige im Einzelfall; bei kleinen Blech- und reinen Lackschäden entfällt sie meist.

Schmerzensgeld

Wurden Sie beim Unfall verletzt, kommt bei Haftung der Gegenseite Schmerzensgeld in Betracht. Lassen Sie Ihre Verletzungen zeitnah ärztlich dokumentieren.

In der Regel zahlt die gegnerische Versicherung

Wer die Gutachterkosten trägt

Haftet die Gegenseite dem Grunde nach, gehören die Kosten eines erforderlichen Schadengutachtens nach § 249 Abs. 2 BGB zum erstattungsfähigen Herstellungsaufwand und werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Ausnahmen: Bei Bagatellschäden — die Rechtsprechung zieht die Grenze bei etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten — genügt meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Bei Mitverschulden werden die Kosten nur quotal erstattet, bei selbstverschuldeten Unfällen tragen Sie sie selbst oder Ihre Vollkasko.

Die Sachverständigen in Trier beraten Sie unverbindlich — per Telefon, E-Mail oder WhatsApp — und begleiten Sie durch die Schadensabwicklung, damit Sie schnell wieder mobil sind.

Gutachter in Trier auswählen

Wichtig zu wissen

FAQ

Häufige Fragen zu Kfz-Gutachtern in Trier

Die wichtigsten Antworten rund um Schadengutachten, Kosten und Ihre Rechte als Geschädigter.

Haftet die Gegenseite dem Grunde nach, gehören die Kosten eines erforderlichen Schadengutachtens nach § 249 Abs. 2 BGB zum ersatzfähigen Schaden und werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen (BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06). Ausnahmen: Bei Bagatellschäden — die Rechtsprechung zieht die Grenze bei etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten — genügt meist ein Kostenvoranschlag. Bei Teilschuld wird nur die Haftungsquote erstattet, bei selbstverschuldeten Unfällen tragen Sie die Kosten selbst oder Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt sie nach den Bedingungen Ihres Vertrags.

Häufig innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Viele Sachverständige in Trier kommen zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder direkt an den Unfallort. Einfach anrufen oder per WhatsApp schreiben — je schneller, desto besser für die Beweissicherung.

Nein. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie den Sachverständigen frei wählen; eine Pflicht zur Markterkundung oder zur Annahme eines von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachters besteht nicht (§ 249 Abs. 2 BGB; BGH, Urt. v. 23.01.2007 – VI ZR 67/06). Der Unterschied liegt im Auftragsverhältnis: Ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger arbeitet in Ihrem Auftrag und dokumentiert alle Schadenspositionen für Sie, während ein von der Versicherung beauftragter Prüfer für deren Schadenregulierung tätig wird. Fachlich einwandfrei arbeiten können beide.

Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 700 bis 750 € Reparaturkosten in aller Regel ja; darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Maßgeblich ist dabei die Sicht eines verständigen Geschädigten vor der Beauftragung — Sie müssen die genaue Schadenshöhe vorher nicht kennen (BGH, Urt. v. 30.11.2004 – VI ZR 365/03). Was wie ein kleiner Blechschaden aussieht, verbirgt außerdem oft Folgeschäden an Achse, Sensoren oder Airbag-Steuergerät. Ein kurzer Anruf beim Sachverständigen klärt das.

Häufig ja, aber nicht automatisch. Ein fachgerecht repariertes Fahrzeug kann am Gebrauchtwagenmarkt weniger wert sein, weil es als Unfallwagen angeboten werden muss; dieser merkantile Minderwert ist dann Teil des Schadens. Ob er anfällt und wie hoch er ist, beurteilt der Sachverständige im Einzelfall anhand von Schadensumfang, Fahrzeugart, Alter und Marktlage. Starre Alters- oder Kilometergrenzen gelten nicht mehr — die früher übliche 100.000-km-Grenze hat der BGH aufgegeben (Urt. v. 23.11.2004 – VI ZR 357/03). Bei Bagatell- und reinen Lackschäden wird in der Regel kein Minderwert angesetzt.

Grundsätzlich nicht. Sie können sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auch netto auszahlen lassen — das nennt sich „fiktive Abrechnung". Einschränkungen gibt es unter anderem bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen, beim wirtschaftlichen Totalschaden und bei der sogenannten 130-Prozent-Grenze. Prüfen Sie bei Leasing oder Finanzierung den Vertrag, bevor Sie sich entscheiden.

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